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   OLG Frankfurt, 30.01.2009 - 20 W 154/08   

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https://dejure.org/2009,9728
OLG Frankfurt, 30.01.2009 - 20 W 154/08 (https://dejure.org/2009,9728)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.01.2009 - 20 W 154/08 (https://dejure.org/2009,9728)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Januar 2009 - 20 W 154/08 (https://dejure.org/2009,9728)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 62 Abs 2 S 5 AufenthG
    Abschiebungshaftanordnung: Verlust der Wirksamkeit nach Scheitern der Abschiebung bei Abbruch des Fluges wegen Defekts des Flugzeugs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufrechterhaltung der Abschiebungshaft nach Scheitern eines Abschiebungsversuchs wegen Abbruchs des Fluges

  • Judicialis

    AufenthG § 62 Abs. 2 S. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 62 Abs. 2 S. 5
    Aufrechterhaltung der Abschiebungshaft nach Scheitern eines Abschiebungsversuchs wegen Abbruchs des Fluges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2009, 188
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 13/10

    Rechtsbeschwerde gegen den Vollzug einer Abschiebungshaft; Anordnung einer Haft

    Die Sicherungshaft dient der Sicherung der Aufenthaltsbeendigung (OLG Hamm, Beschl. v. 7. Januar 2010, 15 Wx 83/09, juris, Rdn. 4) und verliert die Wirksamkeit (erst) mit der konkreten Abschiebungsmaßnahme (OLG Frankfurt FGPrax 2009, 188, 189; OLG München OLGR 2006, 674), auch im Fall ihres von dem Ausländer nicht zu vertretenden Scheiterns (vgl. OLG Frankfurt, aaO; Hailbronner, aaO, § 62 AufenthG Rdn. 67; Entwurf v. 23. April 2007 für ein Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der EU, BT-Drucks. 16/5065, S. 188), und nicht allein schon deswegen, weil die Behörde einen neuen Zielstaat für die Abschiebung bestimmt.
  • LG Kaiserslautern, 02.05.2011 - 1 T 53/11

    Abschiebungshaft, Mittellosigkeit, Haftgründe, Entziehungsabsicht, konsularische

    Es genügt, wenn die Abschiebung zumindest vorübergehend nicht vollzogen werden kann (OLG Frankfurt FGPrax 2009, 188 f., juris Rn. 17).

    Das ergibt sich aus der Begründung des Regierungsentwurfs, die als Beispiel für ein vom Betroffenen zu vertretendes Scheitern der Abschiebung den Fall nennt, dass der Ausländer im Flugzeug randaliert und der Flug deshalb abgebrochen werden muss (vgl. OLG Frankfurt a. M. FGPrax 2009, 188 f:, juris Rn. 13 mit Verweis auf BTDrucks. 16/5065).

    Nach Einführung des § 62 Abs. 2 S. 5 AufenthG geht der Gesetzgeber offensichtlich aber nunmehr davon aus, jede Haftanordnung werde bei einem Scheitern der Abschiebung unwirksam, es sei denn, der Betroffene hat das Scheitern zu vertreten (OLG Frankfurt FGPrax 2009, 188 f., juris Rn. 14 f.).

    Für die Aufrechterhaltung der Haft hätte es eines erneuten Antrags der zuständigen Behörde und einer erneuten richterlichen Haftanordnung bedurft (vgl. OLG Frankfurt a.M. FGPrax 2009, 188 f., juris.Rn. 17; Keidel/Budde, FamFG, 16. Aufl., § 422 Rn. 8).

  • BGH, 07.05.2010 - V ZB 121/10

    Rechtmäßigkeit der Dauer einer Haftanordnung im Falle eines behördlich

    Nach der gesetzlichen Wertung, wie sie in § 62 Abs. 2 Satz 5 AufenthG zum Ausdruck kommt (vgl. Entwurf v. 23. April 2007 eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der EU, BT-Drucks. 16/5065, S. 188), verliert die Haftanordnung ihre Wirksamkeit mit der konkreten Abschiebungsmaßnahme (vgl. OLG Frankfurt FGPrax 2009, 188, 189; OLG München OLGR 2006, 674).
  • BVerfG, 23.09.2010 - 2 BvR 1143/08

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Auslegung von § 62 Abs 2 S 5

    In der fachgerichtlichen Rechtsprechung wird diese Auffassung von den Oberlandesgerichten Frankfurt und Hamm vertreten (OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. Januar 2009 - 20 W 154/08 -, FGPrax 2009, S. 188 ; OLG Hamm, Beschluss vom 3. März 2009 - I-15 Wx 13/09 -, OLGR Hamm 2009, S. 639), während das Oberlandesgericht Düsseldorf die Frage zwar aufgeworfen, jedoch ausdrücklich offen gelassen hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Januar 2008 - I-3 Wx 15/08 -, FGPrax 2008, S. 89 ).
  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 72/12

    Rechtmäßigkeit einer Abschiebungshaft bei Fehlen eines zulässigen Haftantrags

    Die frühere Haftanordnung bot hierfür keine Grundlage mehr, weil der durch sie gesicherte erste Versuch der Zurückschiebung aus Gründen gescheitert war, die der Betroffene nicht zu vertreten hatte (vgl. OLG Frankfurt, FGPrax 2009, 188, 189; OLG Hamm, OLGR 2009, 639, 640).
  • LG Landau/Pfalz, 16.05.2012 - 3 T 90/12

    Abschiebehaft: Nachholung einer erstinstanzlich unterlassenen Belehrung über die

    Gescheitert im Sinne dieser Vorschrift ist eine Abschiebung erst dann, wenn tatsächlich mit ihrem Vollzug begonnen wurde, nicht jedoch bereits, wenn der Termin aus organisatorischen Gründen verschoben wurde (OLG München, Beschl. v. 08.10.2009, 34 Ws 65709; OLG Frankfurt, Beschl. v. 30.01.2009, 20 W 154/08, zit. nach juris).
  • OLG München, 08.10.2009 - 34 Wx 64/09

    Abschiebungshaft: Scheitern einer Luftabschiebung nach Terminsverlegung vor

    Dies ist eine organisatorische Maßnahme, um die Abschiebung in einer bestimmten Form zu bewirken, jedoch kein Scheitern der Abschiebung im Sinne dieser Bestimmung (vgl. auch OLG Frankfurt FGPrax 2009, 188).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 28.04.2009 - 22 W 14/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9877
OLG Celle, 28.04.2009 - 22 W 14/09 (https://dejure.org/2009,9877)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.04.2009 - 22 W 14/09 (https://dejure.org/2009,9877)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. April 2009 - 22 W 14/09 (https://dejure.org/2009,9877)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    FreihEntzG 5 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    FreihEntzG 5 Abs. 1
    Übertragung der persönlichen Anhörung des Abzuschiebenden auf den ersuchten Richter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2009, 188
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Celle, 05.08.2009 - 22 W 29/09

    Abschiebungshaft, Verfahrensfehler, rechtliches Gehör, Akteneinsicht,

    Eine der Konstellation ähnliche Sachlage, wie sie der Senat in seinem Beschluss vom 28. April 2009 (Az.: 22 W 14/09) zu beurteilen hatte (Verschubung in eine vom Gericht entfernt belegene, grenznahe Vollzugsanstalt zum Zweck der kurz bevorstehenden Abschiebung), lag hier nicht vor.
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